Änderung in Bad Hersfeld
Im Jahr 2020 hat sich die hessische Gemeindeordnung geändert.
Zukünftig kann eine Gemeinde auch eine Interationskommssion einsetzen.
Hierzu hat sich die Stadt Bad Hersfeld im Jahr 2021 entschieden.
Näheres findet ihr nach Bekanntgabe hier => Link
Kontakt: integrationskommission@bad-hersfeld.de
Grundlage der Arbeit der Integrationskommission ist der §89 der hessischen Gemeindeordnung (HGO).
Auszug aus der HGO:
Hessische Gemeindeordnung (HGO) ( Link)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005,
geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. 2010 I S. 119)
letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318)
ZWEITER TITEL: Ausländerbeiräte
§ 84
Einrichtung
In Gemeinden mit mehr als 1 000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ist ein Ausländerbeirat einzurichten;
zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose.
In anderen Gemeinden kann ein Ausländerbeirat eingerichtet werden; die Einrichtung ist in der Hauptsatzung zu regeln.
Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Ausländerbeirats entfällt, wenn eine Kommission zur Integration der ausländischen Einwohner (Integrations-Kommission) nach Maßgabe des § 89 gebildet wird.
§ 89 Integrations-Kommission
(1) Die Integrations-Kommission ist eine zur dauernden Verwaltung und Beaufsichtigung eines einzelnen Geschäftsbereichs eingesetzte Kommission im Sinne des § 72. Sie besteht mindestens zur Hälfte aus sachkundigen Einwohnern, die von der Gemeindevertretung auf Vorschlag der Interessenvertretungen der Migranten gewählt werden. Für den Fall, dass Wahlvorschläge nicht in ausreichender Zahl abgegeben werden, soll die Gemeindevertretung Vorschläge machen. Für die Wählbarkeit zu dieser Personengruppe gilt § 86 Abs. 3 und Abs. 4 entsprechend. Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlechts sein. Außerdem soll bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner im Sinne von § 84 Satz 1 berücksichtigt werden.
(2) Den Vorsitz der Integrations-Kommission führt der Bürgermeister gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden.
(3) Die Integrations-Kommission berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten,
die ausländische Einwohner betreffen. § 88 Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Die Integrations-Kommission tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Gemeindevorstand
und der Gemeindevertretung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.
Auszug § 88 Abs. 2
(2) Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten,
deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören.
Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können, Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren
Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen
Einwohner berühren. In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen,
kann der Ausländerbeirat Anträge an die Gemeindevertretung richten;
§ 58 Abs. 5 Satz 3 gilt entsprechend.
Auszug §58 Abs. 5 Satz 3
Im Übrigen hat der Vorsitzende die Anträge einzelner Gemeindevertreter und Fraktionen auf die Tagesordnung
zu setzen, die bis zu einem bestimmten, in der Geschäftsordnung festzulegenden Zeitpunkt vor der Sitzung
bei ihm eingehen.
Quelle: Internetseite des "
Ausländerbeirates Hessen", bzw. "
Bürgerservice Hessenrecht"
Zusatz / Interpretation Webmaster => Gemäß §89 entspricht die Integrationskommission dem Ausländerbeirat gemäß §88.
Integrationskommission = Ausländerbeirat
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Veröffentlichung eines Links (Verweis / Verknüpfung)die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann laut Landgericht nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Für die gesamten Links (Verweis / Verknüpfung) gilt: Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten (verknüpften) Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten(verknüpften) Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage (einschließlich der Unterseiten) angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.
"Diese Website enthält Links (Verweise) auf externe Seiten. Wenn Sie diese Links anklicken, verlassen sie das Angebot dieser Website. Auf die Gestaltung der Inhalte, die Sie dort finden, haben wir keinen Einfluss. Wir haben die Seiten, auf die wir Links gesetzt haben, zwar sorgfältig auf etwaige rechtswidrige Inhalte durchgesehen, können aber weder ausschließen, dass wir etwas übersehen haben, noch, dass die Seiten nachträglich geändert wurden. Wenn Sie hinter einem unserer Links rechtswidrige Inhalte finden, informieren Sie bitte unseren Webmaster."
This page was last modified on 20/10/2024 at 12:53.+1 Std (MEZ)